Tipps & Tricks

Ab in den Begriffe-Dschungel #2

Noch nicht genug Fachbegriffe erklärt? In unserem letzten Beitrag Ab in den Begriffe-Dschungel #1 haben wir bereits ein paar Definitionen für dich gefunden. Hier geht es weiter:

Refurbished/Generalüberholt

Auf Deutsch bedeutet refurbished „überholte Ware“. Diese Bezeichnung findest du hin und wieder als Ergänzung hinter dem Artikelnamen. Zu Refurbished Ware zählen Artikel, die durch eine Generalüberholung und Wiederaufbereitung in einen neuwertigen Zustand gebracht wurden.  Bei einem Refurbishment werden folgende Prüfschritte durchlaufen:

  • Das Gerät wird sorgfältig gereinigt und auf Grundfunktionen überprüft. So testen die TechnikerInnen zum Beispiel die WLAN- und Bluetooth-Verbindungen und es wird ein Testanruf durchgeführt.
  • Fehlerhafte oder stark beanspruchte Teile werden fachmännisch ausgetauscht und durch gleichwertige Teile ersetzt.
  • Das Zubehör und die Verpackung werden unter Umständen ersetzt, um hygienische und optische Mängel zu beseitigen
  • Besteht ein Schaden/Mangel am Gerät, wird das Smartphone oder Tablet über ein Reparaturcenter repariert und in Stand gesetzt.

Apropos Reparaturcenter – da gibt es ein paar Unterschiede. Einige der Elektronikwaren-Hersteller wie Samsung betreiben eigene Werkstätten oder haben zertifizierte Partner, die die Reparatur für sie übernehmen. Es gibt Fachwerkstätten, die mit hochwertigen nicht originalen Ersatzteilen arbeiten und eine günstigere Reparatur anbieten. Und dann wären da noch die Hobbyschrauber, die dein Display zu einem scheinbar super Preis reparieren.  Unser Tipp: informiere dich unbedingt vorher, wie zuverlässig der Dienstleister ist. Wir arbeiten mit der zertifizierten Werkstatt w-support.com und der freien Fachwerkstatt repamo.com zusammen.

Geräteprüfung

Gewährleistung vs. Garantie

Jetzt wird’s spannend, denn hier kommen die Paragraphen ins Spiel. Wenn dein bestellter Artikel einen nicht angegebenen Mangel hat, kannst du das Gerät reklamieren. Dafür hast du in der Regel 24 Monate Zeit – das ist die sogenannte Gewährleistung. Diese ist gesetzlich geregelt und bei gebrauchter Ware auf ein Jahr, also 12 Monate verkürzt. Tritt der Gewährleistungsfall ein, dann hast du ein Recht auf Ersatzlieferung oder Reparatur des mangelhaften Artikels.

Mängel können zum Beispiel sein, dass keine Netz- oder Bluetoothverbindung hergestellt werden kann. Keine Mängel sind dagegen ein schwacher Akku nach 6 Monaten, ein gerissenes Display oder andere mechanische Schäden. Bei diesen ist der Käufer, also du, in der Beweispflicht. Denn diese Fehler könnten auch erst nach dem Kauf aufgetreten sein, womit keine Voraussetzung für Ersatz gegeben ist.

Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Sie wird nicht wie die Gewährleistung durch den Lieferanten, sondern meist durch den Hersteller vergeben. Auch wie lang sie gilt hängt von Hersteller und Produkt ab.

Reparaturwerkstatt w-support

Trade-In: Aus alt mach neu

Der nächste unserer Begriffe ist “Trade-In”. Dieser bedeutet, dass wir Hardware (Smartphones, Tablets, Laptops, Smartwatches) von Partnern ankaufen, wiederaufbereiten und anschließend erneut vermarkten. Unsere Partner sind kleine Händler, die von ihren Kunden Geräte ankaufen und zu uns einschicken oder große deutsche Netzbetreiber.

Manchmal erhalten wir aus solchen Lieferungen auch Geräte mit Display- oder Back-Cover-Schäden. Diese werden dann durch unsere Reparaturpartner repariert, sodass wir sie anschließend wieder verkaufen können. Andere technische Defekte werden ebenfalls im Vorfeld im Schritt des Refurbishments behoben

Du brauchst dir also keine Gedanken zu machen ein defektes Gerät zu erhalten, da wir bei smallbug.de alle Geräte im Vorfeld auf ihre technische Funktionsweise prüfen lassen. Sollte dir doch etwas auffallen oder etwas nicht funktionieren, dann melde dich hier.

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